CLLB Rechtsanwälte holt 9.500 Euro für Spieler zurück
München,20.10.2022. Ein Spieler hatte vergeblich sein Glück im Online-Casino gesucht. Am Ende verlor er rund 9.500 Euro. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Mit Urteil vom 19.10.2022 entschied das Landgericht Traunstein, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld habe, da sie mit ihrem Angebot von Glücksspielen im Internet gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.
Nach§ 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet. Von vielen Anbietern wurde das Verbot umgangen und sie machten überdeutschsprachige Webseiten ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschlandleicht zugänglich. „Da sie gegen das Verbot verstoßen haben, haben die Betreiber der Online-Casinos keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze. Das heißt, dass die Spieler ihre Verluste zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Der Spieler hatte Im vorliegenden Fall zwischen 2019 und 2020 über die deutschsprachige Internet-Domain platincasino.com an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei rund 9.500 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte dabei über keine in Deutschland oder in Bayern gültige Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen: „Den Verlust forderten wir daher von ihr zurück“, so Rechtsanwalt Cocron.
Die Klage war erfolgreich. Die Beklagte habe gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien deshalb nichtig und die Beklagte müsse dem Kläger den Verlust ersetzen, urteilte das Landgericht Traunstein. Das Gericht führte aus, dass das Verbot von Online-Glücksspielen der Suchtprävention und dem Gesundheitsschutzdiene. Dieser Zweck könne aber nicht erfüllt werden, wenn die abgeschlossenen Spielverträge als rechtswirksam angesehen würden und die Anbieter der illegalen Glücksspiele im Internet das Geld behalten dürften, führte das Gericht weiteraus.
Kein Vorwurf können dem Kläger gemacht werden, dass er durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen und deshalb keinen Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe. Denn nach § 4 Abs. 4Glücksspielstaatsvertrag sei nur das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Das Verbot richte sich daher lediglich an die Betreiber von Online-Glücksspielen und nicht an die Spieler, stellte das Landgericht Traunstein klar. Die Beklagte habe zudem auch nicht nachgewiesen, dass der Spieler Kenntnis von dem Verbot hatte.
Zum 01.07.2021 wurden die Regeln für Online-Glücksspiele zwar gelockert. „Jedoch gilt das nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingenderforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.