Online-Casino muss Verluste in Höhe von 60.671,38 € erstatten
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Anbieterin von Online-Glücksspielen einem Spieler seine Verluste in Höhe von mehr als 60.671 Euro erstatten muss, da sie nicht über die notwendige Lizenz in Deutschland verfügte.
Bis zum 1. Juli 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland weitgehend verboten. Dennoch machten viele Anbieter ihre Online-Casinos für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte erklärt: „Durch ihr Angebot haben sie gegen das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen und haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müssen die Verluste erstatten.“
Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte diese Ansicht in einem Fall, in dem ein Spieler zwischen Januar 2019 und Juli 2022 über eine deutschsprachige Website an Online-Glücksspielen teilnahm und insgesamt 60.671,38 Euro verlor. Das Online-Casino wurde von einer Gesellschaft mit Sitz in Malta betrieben.
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass er einen Anspruch auf die vollständige Rückerstattung seiner Verluste hat. Nach § 4 Abs.4 Glücksspielstaatsvertrag war das Anbieten und Vermitteln von Online-Glücksspielen in Deutschland weitgehend verboten. Die Betreiberin des Online-Casinos hatte gegen dieses Verbot verstoßen, weshalb die abgeschlossenen Spielverträge nichtig waren und die Verluste erstattet werden mussten.
Das Gericht betonte, dass das Verbot wichtige gesellschaftliche Ziele wie die Bekämpfung der Spielsucht, den Jugendschutz und die Verhinderung von Begleitkriminalität verfolge. Es entsprach also dem Gemeinwohl. Die Verträge zwischen Glücksspielanbieter und Spieler als nichtig anzusehen, sei notwendig, um diese Ziele zu erreichen.
„Der Spieler hatte glaubhaft gemacht, keine Kenntnis von dem Verbot gehabt zu haben, und das Gericht sah darin keine Hürde für den Rückzahlungsanspruch. Die Lockerungen für Online-Glücksspiele in Deutschland ab dem 1. Juli 2021 gelten nicht rückwirkend, und eine gültige Lizenz ist weiterhin erforderlich. Daher bestehen gute Chancen, verlorene Gelder zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.