Online-Casino: Spieler hat Anspruch auf seine Verluste
München, 13.11.2023. Mit Urteil des Landgerichts Stuttgartvom 31.10.2023 wurde entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinoseinem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte seinen Verlust in Höhe von 61.794,00Euro erstatten muss, da sie nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz war.
Bis zum 1. Juli2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland mit wenigen Ausnahmen verboten.Trotz der Aufweichung dieses Verbots bleiben Glücksspiele im Internet illegal,wenn der Anbieter keine gültige Konzession in Deutschland besitzt. „Da dieBetreiber gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sinddie abgeschlossenen Spielverträge nichtig, und die Spieler können dieRückerstattung ihrer Verluste verlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocronvon CLLB Rechtsanwälte.
Im vorliegendenFall vor dem LG Stuttgart hatte der Kläger zwischen Januar 2015 und Oktober2020 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielenteilgenommen und dabei insgesamt mehr als 61.000,00 Euro verloren. „Aufgrunddes Fehlens einer gültigen deutschen Lizenz für das Angebot der beklagtenBetreiberin des Online-Casinos haben wir für unseren Mandanten dieRückerstattung des Verlusts eingefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.
Die Klagehatte Erfolg. Das LG Stuttgart entschied, dass der Kläger Anspruch auf dieRückzahlung seines Verlusts habe. Zur Begründung führte es aus, dass nach § 4Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten und Vermitteln öffentlicherGlücksspiele im Internet verboten war und die Beklagte mit ihrem Angebot gegendieses Verbot verstoßen habe. Da die abgeschlossenen Spielverträge dahernichtig seien, habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erhaltenund müsse dem Kläger seinen Verlust zurückzahlen, so das Gericht.
Dem Klägerkönne nicht vorgeworfen werden, dass er durch seine Teilnahme an denOnline-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Denn es sei nichterkennbar, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertigverschlossen habe, führte das LG weiteraus. Etwas anderes habe die Beklagte auch nicht dargelegt.
Die Regeln fürOnline-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedochnicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für dasöffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingenderforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verlustezurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.