Online-Casino: Spieler hat Anspruch auf Rückerstattung seiner Verluste
München, 01.12.2023. Ein Spieler wagte sein Glück beim Online-Glücksspiel. Am Ende standen jedoch Verluste in Höhe von etwa 8,278,00 Euro. Nun erhält er eine Rückerstattung. Das Landgericht Göttingen hat mit Urteil vom 16.11.2023 festgelegt, dass die beklagte Betreiberin der Webseite mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat und daher den Verlust ersetzen muss. Das Urteil wurde von CLLB Rechtsanwälte errungen.
Der Kläger hatte zwischen Februar 2017 und Dezember 2017 über eine deutschsprachige Webseite des Online-Casinos der beklagten Betreiberin an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt 8.278,00 Euro verloren. Zum damaligen Zeitpunkt war dem Spieler nicht bewusst, dass Online-Glücksspiele in Deutschland weitgehend verboten waren. "Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte nicht über die erforderliche Lizenz in Deutschland und verstieß mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Glücksspielen im Internet gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag. Da die geschlossenen Spielverträge daher nichtig waren, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung des Verlustes eingefordert", erklärt Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte.
Das LG Göttingen bestätigte, dass der Kläger Anspruch auf die Rückerstattung seines Verlustes hat. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen, der das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in diesem Zeitraum untersagt. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig, und die Beklagte habe keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.
Das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags dient dem Schutz vor Spielsucht und anderen Risiken. Obwohl das Verbot oft umgangen wurde, bedeutet dies nicht, dass Verstöße nicht verfolgt werden sollten. Andernfalls könnten die Veranstalter verbotener Glücksspiele ihr illegales Angebot fortsetzen. Auch wenn die Regeln für Online-Glücksspiele ab dem 1. Juli 2021 etwas gelockert wurden, führt dies nicht rückwirkend zur Aufhebung des Verbots.
Dem Kläger kann nicht unterstellt werden, dass er das Verbot kannte. Die Beklagte hat auch nicht das Gegenteil dargelegt, so das LG Göttingen weiter. Zudem sollen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags vor allem die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn die Anbieterillegaler Glücksspiele das Geld behalten dürfen, so das Gericht.
"Obwohl das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2021 etwas gelockert wurde, gilt dies nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter weiterhin über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern", erklärt Rechtsanwalt Cocron.