Online-Casino verurteilt - Spieler bekommt Verlust zurück

18.11.2022
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Istvan Cocron

München,18.11.2022. Ein Spieler hatte innerhalb weniger Monate fast 8.000 Euro bei Online-Glücksspielen verzockt. Das schon verloren geglaubte Geld hat CLLB Rechtsanwälte nun zurückgeholt. Mit Urteil vom 16.11.2022 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Sie habe daher keinen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse dem Kläger seinen Verlust erstatten, so das Landgericht Berlin.

 

Zum Hintergrund: In Deutschland  bestand bis Ende2021 ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele. Dem Verbot zum Trotz haben die Betreiber der Online-Casinos ihr Angebot über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust von den Online-Casinos zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Der vor dem Landgericht Berlin verhandelte Fall war durchaus typisch. Zwischen Mai und Dezember 2020 hatte der Kläger über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und hatte dabei insgesamt knapp 8.000 Euro verloren. Er hatte dabei keine Kenntnis von dem Verbot der Online-Glücksspiele. Der Spieler forderte daher nun von der beklagten Betreiberin des Online-Casinos seinen Verlust zurück.

 

Die eingereichte Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte habe mit ihrem Angebot verstoßen, indem sie Online-Glücksspiele auf ihrer Webseite auch für den deutschen Markt zugänglich machte, führte das Landgericht Berlin aus. Die Spielverträge seien daher nichtig. Infolge dessen habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erhalten und müsse dem Kläger seinen Verlustvollständig erstatten, entschied das LG Berlin.

 

Es stehe dem Rückzahlungsanspruch auch nicht im Wege, dass der Kläger durch seine Teilnahme an Online-Glücksspielen ggf. selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Das wäre nur so, wenn er vorsätzlich gehandelt oder sich dem Verbot leichtfertig verschlossen hätte. Dies sei hier aber nicht der Fall und die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil bewiesen, so das Gericht.

 

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingenderforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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