Online Sportwetten - OLG Dresden bestätigt Rückzahlungsanspruch des Spielers

13.6.2023
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Istvan Cocron

München, 13.06.2023. Mit Urteil vom 31.05.2023 entschied das Oberlandesgericht Dresden, dass die Betkick Sportwettenservice GmbH als Betreiberin des Portals Betano einem Spieler seinen Verlust in Höhe von knapp 12.000 Euro vollständig zurückzahlen muss, weil sie nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz für ihr Angebot war. Ohne die erforderliche Konzession waren Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Das bedeutet, dass Spieler die Rückzahlung ihres Verlust aus illegalen Sportwetten im Internet verlangen können. Mit dem Oberlandesgericht Dresden hat nun auch erstmals e6in Oberlandesgericht diesen Rückzahlungsanspruch der Spieler bestätigt.

 

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, sagt: „Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ist absolut wegweisend für weitere Klagen gegen Anbieter von Online-Sportwetten. Die Chancen, Verluste aus illegalen Online-Sportwetten zurückzuholen, sind mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden noch einmal deutlichgestiegen. Es ist davon auszugehen, dass andere Gerichte dieser Entscheidung folgen werden“.

 

Aufgrund der weit verbreiteten Werbung für Online-Sportwetten sind viele Spieler davon ausgegangen, dass es sich um legale Angebote handelte. Dem war aber häufig nicht so. In Deutschland waren gemäß Glücksspielstaatsvertrag Online-Glücksspiele bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Sportwetten im Internet fallen unter  Online-Glücksspiele. Die Bundesländer hatten zwar die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. In dem Zeitraum, in dem der Kläger seine Wetten abschloss, hat die Beklagte über eine solche Konzession  aber nicht verfügt.

 

Über die Webseite Betano hatte der Kläger zwischen Oktober und Dezember 2018 an Online-Sportwetten teilgenommen. Betreiberin des Portals ist die beklagte Betkick Sportwettenservice GmbH aus Österreich. Fast 12.000 Eur hatte der Kläger unterm Strich bei den Sportwetten verloren und forderte das Geld von der Beklagen zurück.

 

In zweiter Instanz hatte seine Klage am Oberlandesgericht Dresden Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Für Sportwetten sei zwar eine Befreiung von dem Verbot möglich gewesen, im Jahr 2018 habe die Beklagte über eine solche Genehmigung jedoch nicht verfügt. Das Oberlandesgericht entschied dazu: Die abgeschlossenen Wettverträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste.

 

Das Oberlandesgericht Dresden erteilte dem Argument der Beklagten, dass sie bereits eine Konzession beantragt hatte, eine Absage. Denn das Veranstalten von Online-Sportwetten habe nach dem Glücksspielstaatsvertrag zwingend die Erteilung einer Konzession vorausgesetzt. Das Oberlandesgericht Dresden stellte klar:  „Solange diese nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige)Erteilung einer Konzession kann im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel machen“.

 

Das Gericht führte weiter aus, dass das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Suchtprävention und dem Schutz der Spieler. Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Sportwetten teilgenommen hat. Es sei nicht erkennbar, dass er das Verbot kannte und auch die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt“, so das Oberlandesgericht  Dresden, das die Revision zum BGH zugelassen hat.

 

Rechtsanwalt Cocron: „Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz haben. Spieler haben daher nach wie vor gute Möglichkeiten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“.

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