Spieler bekommt 12.800 Euro aus illegalem Glücksspiel zurück

18.10.2022
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Istvan Cocron

München,18.10.2022. Ein Spielerhatte rund 12.800 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Die Uhr wird jetzt wiederauf null gestellt, denn das Landgericht Freiburg hat mit Urteil vom 13.10.2022entschieden, dass die Betreiberin des Online-Casinos dem Spieler vollständig seinenerstatten muss (Az.: 5 O 437/21). Das Gericht führte zur Begründung aus, dassdie Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus demGlücksspielstaatsvertrag verstoßen und auf das Geld keinen rechtlichen Anspruchhabe.

 

BisEnde Juni 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Glücksspieleim Internet. Viele Anbieter machten trotz dieses Verbotes über deutschsprachigeWebseiten ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland leichtzugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertragverstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spielerkönnen die Erstattung ihrer Verluste verlangen“, sagt Rechtsanwalt IstvánCocron, CLLB Rechtsanwälte, welcher schon für zahlreiche Spieler Geld vonOnline-Casinos zurückgeholt hat.

 

Indem Fall vor dem LG Freiburg hatte der Spieler über eine deutschsprachigeWebseite zwischen Februar 2019 und Juli 2020 an Online-Glücksspielenteilgenommen. Er hat dabei unterm Strich rund 12.800 Euro verloren. DieBetreiberin des Online-Casinos verfügte über keine Glücksspiellizenz in Deutschland,sondern lediglich in Malta. Seinen Verlust verlangte der Kläger daher zurück.

 

SeineKlage war erfolgreich. Das Landgericht Freiburg entschied, dass er Anspruch aufdie vollständige Erstattung seiner Verluste habe. Das Gericht führte zurBegründung aus, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos mit ihremAngebot gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Denn gemäß § 4 Abs.4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicherGlücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Da die Beklagte dieses Verbotmissachtet habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, so dass dieEinzahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt sind. Die Beklagte müsse daher dem Klägerseinen Verlust ersetzen.

 

Auchwenn der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegendas Verbot verstoßen habe, ändere dies nichts an seinem Rückzahlungsanspruch,so das LG Freiburg. Der Kläger habe angegeben, keine Kenntnis von dem Verbot gehabtzu haben. Das Gegenteil habe die Beklagte nicht dargelegt. Zudem argumentieredie Beklagte widersprüchlich, da sie sich einerseits auf die Legalität ihrerOnline-Glücksspiele berufe und andererseits dem Kläger vorwerfe, an denGlücksspielen trotz Verbots teilgenommen zu haben, führte das Gericht aus.

 

DasVerbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diene außerdem primär dem Schutz desSpielers vor Spielsucht, da dadurch das Glücksspiel im Internet zurückgedrängtwird. Dieser Schutzzweck könne jedoch nicht erreicht werden, wenn die Anbieterder illegalen Glücksspiele das Geld behalten dürften, so das Landgericht Freiburgweiter.

 

Zum1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwargelockert. Jedoch gilt das nicht rückwirkend. Eine entsprechende Lizenz für dasGlücksspielangebot ist in Deutschland weiterhin erforderlich. „Daher bestehennach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, soRechtsanwalt Cocron.

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