Spieler erhält 33.500 Euro von Online-Casino zurück
München,05.04.2023. CLLB Rechtsanwälte hat ein weiteres Mal Geld für einen Mandanten von einem Online-Casino zurückgeholt. Im Laufe der Zeit hatte der Mandant rund 33.500Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Mit Urteil vom 31.03.2023 entschied das Landgericht Memmingen, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss, weil sie mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Daher sei der geschlossene Vertrag nichtig und der Verlustzurückzuzahlen, so das Gericht.
Angesichts der Werbung und des einfachen Zugangs zu Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten war vielen Spieler nicht bewusst, dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten waren. Den Anbietern der Glücksspiele im Internet war hingegen klar, dass sie gegen das Verbot verstoßen und machten ihre Online-Casinos dennoch für Spieler aus Deutschland leicht zugänglich. „Das bedeutet jedoch, dass die geschlossenen Spielverträge nichtig sind und die Spieler ihren Verlust zurückverlangen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Von seinem Wohnsitz in Deutschland aus hatte so auch der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen. Er war davon ausgegangen, dass es sich um ein legales Angebot handelte. Über eine gültige Lizenz verfügte die Betreiberin der Online-Casinos für ihr Angebot allerdings nicht. „Daher haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt. Er hatte zwischen 2017 und 2020 rund 33.500 Euro bei Online-Casinospielen verloren“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
Das Gericht entschied, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlustvollständig erstatten muss. Sie habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Von Anfang an sei der geschlossene Vertrag zwischen ihr und dem Kläger daher gemäß § 134 BGB nichtig gewesen, so dass die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe, führte das Landgericht Memmingen weiter aus.
Das Verbot von Online-Glücksspielen im Glücksspielstaatsvertrag richte sich klar gegen die Anbieter der Online-Glücksspiele. Ziel sei u.a., Spielsucht zu vermeiden und zu bekämpfen oder der Jugendschutz. Diese Ziele könnten jedoch nicht erreicht werden, wenn die geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Online-Glücksspielen trotz des Verbotes als wirksam angesehen werden, machte das Landgericht Memmingen deutlich.
Auch die Teilnahme des Klägers an verbotenen Online-Glücksspielen stehe dem Rückforderungsanspruch des Klägers nicht entgegen. Er habe glaubhaft dargelegt, keine Kenntnis von dem Verbot gehabt zu haben und die Beklage habe nicht das Gegenteil bewiesen, so das Gericht.
„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschlandgelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz sowohl für das Angebot von Casinospielen als auch von Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.