Spieler erhält 52.000 Euro aus verbotenen Online-Glücksspielen zurück
München,08.06.2023. Mehr als 52.000€ in nur zehn Monaten hatte ein Spieler im Online-Casino verloren. Das Geld hat CLLB Rechtsanwälte für ihn am Landgericht Verden zurückgeholt. Mit Urteil vom 01. Juni 2023 entschied das Gericht, dass die Beklagte den Verlust erstatten müsse, da sie Spielern in Deutschland die Teilnahme an Online-Glücksspielen ermöglicht hat, ohne über die erforderliche Lizenz dafür zu verfügen.
Über eine deutschsprachige Website hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen Januar und Oktober 2020 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich mehr als 52.000 Euro verloren. Rechtsanwalt István Cocron sagt: „Online-Glücksspiele waren zu diesem Zeitpunkt in Deutschland grundsätzlich verboten. Wir haben daher die Rückzahlung des Verlusts verlangt“.
Das Landgericht Verden folgte der Argumentation und verurteilte die Beklagte zur vollständigen Rückzahlung des verlorenen Geldes. Das Gericht führe zur Begründung aus, dass Online-Glücksspiele gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland in diesem Zeitraum verboten waren. Die Beklagte habe gegen dieses Gesetzverstoßen, indem sie Spielern den Zugang zu Webseiten und damit zu Online-Glücksspielern ermöglicht hat, ohne im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein. Auch wenn die Beklagte das Online-Casino nicht selbst betrieben habe, habe sie die Teilnahme an den Online-Glücksspielen ermöglicht, das Spielerkonto geführt und die Spieleinsätze weitergeleitet. Das Gericht stellt klar, dass sie somit auch in der Haftung stehe und dem Kläger den Verlust ersetzen müsse.
Dem Kläger sei durch das schuldhafte Verhalten der Beklagten die Möglichkeit zur Teilnahme an den Online-Glücksspielen ermöglicht worden und somit sei es auch ursächlich für seine Verluste in Höhe von rund 52.000 Euro. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger davon ausging, dass die Online-Glücksspiele legal waren, sodass er seine Spieleinsätze unter falschen Voraussetzungen getätigt habe. Das Landgericht Verden führte dazu weiter aus, dass seine Verluste daher in voller Höhe zu ersetzen seien.
Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag diente u.a. dazu, Spieler vor ruinösem Verhalten zu schützen und Glücksspielsucht zu vermeiden. Wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürften, würde dieses Ziel aber unterlaufen. Das würde sie geradezu zum Weitermachen ermutigen, so das LG Verden.
Rechtsanwalt Cocron: „Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“.