Spieler erhält Verlust von Online-Casino zurück – Keine Verjährung

9.12.2022
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Istvan Cocron

München, 09.12.2022. Das Landgericht Verden hat mit Urteil vom 8.12.2022 klar gemacht, dass sich die Betreiber von Online-Casinos bei Rückzahlungsansprüchen der Spieler nicht auf Verjährung berufen können.  Der Kläger hatte zwischen 2014 und 2018 bei Online-Glücksspielen rund 42.400 Euro verspielt. Das Gericht entschied, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss. Das Landgericht Verden stellt klar, dass der Anspruch des Klägers nicht verjährt sei.

Die Betreiber haben ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht, obwohl in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet bestand. „Damit haben sie allerdings gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Konsequenz ist, dass die Spielverträge nichtig sind und die Spieler ihren Verlust zurückfordern können. Wie das Urteil des Landgerichts Verden zeigt, sind die Ansprüche in der Regel auch dann noch nicht verjährt, wenn die Teilnahme an den Online-Glücksspielen schon einige Jahre zurückliegt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld von den Online-Casinos zurückgeholt hat.

In dem Fall vor dem Landgericht Verden hatte der Kläger zwischen 2014 und 2018 über die Webseite der beklagten Betreiberin des Online-Casinos an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt rund 42.400 Euro verloren. Diesen Verlust forderte er nun zurück.

Die Beklagte meinte, dass zumindest die Rückzahlungsansprüche für die Spielverluste in den Jahren bis 2017 bereits verjährt seien. Mit dieser Argumentation kam sie jedoch nicht durch. Das Landgericht Verden entschied, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlusts habe. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die Beklagte habe keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und daher den Verlust zu erstatten, so das Landgericht Verden. Die abgeschlossenen Spielverträge seien nichtig.

Dem Argument der Verjährung erteilte das Gericht eine deutliche Absage. Die dreijährige Verjährungsfrist setzt am Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher davon Kenntnis erlangt hat und endet drei Jahre später. Entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist sei die Kenntnis des Verbrauchers, machte das Landgericht Verden deutlich. Im vorliegenden Fall kam das Gericht zu der Überzeugung, dass der Kläger erst 2021 erfahren habe, dass die Online-Glücksspiele der Beklagten in Deutschland verboten waren und er seinen Verlust zurückfordern kann. Etwas anderes habe die beweispflichtige Beklagte nicht dargelegt. Es sei daher noch keine Verjährung eingetreten.

„Wie das Urteil des Landgericht Verden zeigt, zieht das Argument der Verjährung nicht. Spieler haben daher gute Chancen, Geld von den Online-Casinos zurückzuholen, auch wenn der Verlust schon einige Jahre zurückliegt“, so Rechtsanwalt Cocron.

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