Verluste zurückgeholt aus Online-Sportwetten und Casinospielen

10.1.2023
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Istvan Cocron

München,10.01.2023. Ob bei Online-Sportwetten oder Casinospielen im Internet – ein Spieler hatte einfach kein Glück. Seine Verluste summierten sich so schließlich insgesamt auf rund 5.000 Euro. Das Blatt hat sich nun jedoch für ihn gewendet. Das Landgericht Mosbach hat mit Urteil vom 30.11.2022 entschieden, dass die beklagten Anbieter der Online-Glücksspiele dem Kläger den Verlust zurückzahlen müssen. Da sie nicht über die in Deutschland notwendigen Lizenzen für ihr Angebot verfügten, hätten sie auch keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das Gericht. CLLB Rechtsanwälte hat das Urteil erstritten.

 

Bis Ende Juni 2021 galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen. Die Bundesländerkonnten allerdings in Ausnahmefällen die notwendige Konzession bei Online-Sportwetten erteilen. Doch auch ohne die erforderliche Lizenz machten die Betreiber der Online-Casinos und Anbieter der Online-Sportwetten ihr Angebot auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leichtzugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen Anspruch auf das Geld und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat.

 

Der Kläger in dem vor dem LG Mosbach vorgebrachten Fall hatte zwischen 2014 und2015 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Casinospielen und Online-Sportwetten teilgenommen. Zwei auf Malta ansässige Schwesterfirmen waren Anbieter des selben Konzerns. Die Gesellschaften verfügten nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz in dem Streitzeitraum.

 

Rund5.000 Euro verlor der Kläger verlor bei den Casinospielen und den Sportwetten. Dass Online-Glücksspiele verboten waren, erfuhr er erst im Herbst 2021 und klagte daraufhin erfolgreich auf die Rückzahlung seiner Verluste. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagten keine in Deutschlandgültige Lizenz hatten, haben sie gegen dieses Verbot verstoßen. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig, so dass die Beklagten keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld haben. Daher müssen sie den Verlusterstatten, entschied das LG Mosbach.

 

Es stehe dem Rückforderungsanspruch des Klägers auch nicht im Weg, dass er durch die Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Er habe plausibel dargelegt, dass er keine Kenntnis von dem Verbot hatte und auch die Beklagten hätten nicht das Gegenteil bewiesen, so das LG Mosbach.

 

Die Ansprüche des Klägers seien auch nicht verjährt, führte das Gericht weiter aus. Denn die dreijährige Verjährungsfrist beginne erst mit der Kenntnis des Klägers seiner Ansprüche. Diese Kenntnis habe er nach Überzeugung des Gerichts erst2021 erlangt.

 

„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz sowohl für das Angebot von Casinospielen als auch von Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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