Poker­stars: Das Online Casino muss Verluste erstatten

Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Viele Online Casinos mit Sitz im Ausland waren bis Anfang Juli 2021 illegal – so auch Pokerstars. Bereits eine Viel­zahl von deutschen Gerichten hat nun Betreiber dazu verurteilt, die erlittenen Verluste zurück­zuzahlen. Sind auch Sie von Verlusten bei Pokerstars betroffen? Erfahren Sie hier, warum auch Sie auf eine Rück­zahlung bestehen können und was Sie dafür tun müssen.
Abbildung eines Roulettetisches

Pokerstars: Online Casinos ohne deutsche Glücks­spiel­lizenz sind llegal

Pokerstars.de bietet Online Glücks­spiele im Bereich Poker- und Slot-Spiele an. Das Unter­nehmen hat seinen Sitz auf Malta. Die maltesische Glücks­spiel­lizenz ist allerdings für den deutschen Markt nicht ausreichend, um Glücks­spiele in Deutschland anbieten zu dürfen.

Geld zurück von Pokerstars? Mit rechtlicher Unterstützung ist das möglich.

Seit Anfang Juli 2021 gilt der neue Glücks­spiel­staats­vertrag (GlüStV), wodurch jedes Online Casino eine gültige deutsche Lizenz vorweisen muss. Viele Online Casinos besitzen diese Lizenz jedoch immer noch nicht, weshalb sie weiterhin illegal in Deutsch­land agieren. Bis zum 1.7.2021 waren Online Casinos – so auch Pokerstars – grund­sätzlich in Deutsch­land bis auf wenige Ausnahmen verboten. Daher können Spieler Verluste zurück­fordern und vom Online Casino Geld zurück bekommen.

“Das nicht Besitzen der deutschen Lizenz, hielt Pokerstars nicht davon ab, das Angebot für deutsche Spieler zugänglich zu machen. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücks­spiel­staats­vertrag verstoßen haben, haben sie keinen Anspruch auf das Geld. Die Spieler können ihre Verluste daher zurück­verlangen.”
István Cocron
Rechtsanwalt

Warum Sie Ihr Geld von Pokerstars zurück bekommen

Spieler, die bei Pokerstars Verlust gemacht haben, können diese Summe wieder zurück­fordern. Die rechtliche Grund­lage ist in §812 Absatz 1 Bürger­liches Gesetz­buch (BGB) zu finden: Wer etwas ohne recht­lichen Grund erlangt hat, muss es wieder zurück­geben. Das Casino muss die Ein­nahmen wieder aus­zahlen, da der Umsatz ohne Lizenz und damit ohne Rechts­grund­lage erlangt wurde.

Der Anspruch gilt rück­wirkend für die letzten zehn Jahre. Haben Sie also zum Beispiel in den letzten zehn Jahren bei Pokerstars in Summe 20.000€ eingezahlt, von denen Sie 18.000€ verloren haben, haben Sie einen recht­lichen Anspruch darauf, diese 18.000€ vom Online Casino wieder zurück­zuholen.

Eine solche Rück­­erstattung ist nicht nur bei Pokerstars möglich, sondern auch bei vielen andern Online Casinos, wie zum Beispiel:

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Voraus­setzungen für eine Rück­zahlung

  • Die Pokerstars Verluste müssen inner­halb der letzten zehn Jahre entstanden sein, um sie zurück­zuholen. Verluste, die vor diesem Zeit­raum entstanden sind, sind bereits verjährt.
  • Es ist ein Spieler-Konto­auszug erforderlich. Diesen erhalten Sie auf Anfrage von Pokerstars direkt. Eine kosten­freie Muster­vorlage, die Sie nur noch ausfüllen und an Pokerstars schicken müssen, erhalten Sie bei unserer kosten­freien und unverbind­lichen Erst­beratung.
  • Sie als Spieler*in müssen unwissend über die Illegalität der Online Casinos sein. Diese Unwissen­heit ist in fast allen Fällen gegeben, da Sie als Privat­person keine Information über die Gültig­keit der Online Casino Lizenz von Pokerstars haben konnten.
Ohne Kosten­risiko: Prozess­kosten­finanzierung

Im Falle einer Klage müssen Sie selbst zu Beginn die Kosten dafür vorstrecken. Wenn das nicht möglich ist, kann hier aber ein Prozess­kosten­finanzierer alle Kosten eines Verfahrens über­nehmen. Sie als Kläger*in haben dann keinerlei Kostenrisiko – auch wenn  der Prozess negativ für Sie ausgeht. Das ist aber aufgrund hunderter Erfolgsurteile sehr unwahrscheinlich. Der Prozess­finanzierer erhält im Gegen­zug bei einem Sieg vor Gericht einen Anteil am erstrittenen Betrag.

Hohe Erfolgs­chancen: Verluste ohne Kosten­risiko zurück­holen

Setzen Sie auf juristische Unter­stützung bei der Aufforderung zur Rück­erstattung Ihrer Verluste. Sie erhalten viel eher Reaktion von Pokerstars, wenn die Unter­lagen von einem Rechts­anwalt geprüft und über­mittelt werden. Ihr Fall wird juristisch aufgearbeitet und Poker­stars wird auf das gesetzliche Vergehen hingewiesen. Manchmal werden mit Betreibern illegaler Casinos außergerichtliche Einigungen erzielt und Sie erhalten Ihre Pokerstars Verluste direkt zurück. Poker­stars umgeht somit teure und rufschädigende Gerichts­verfahren. Sollte es zum Gerichts­verfahren kommen, beträgt die Erfolgschance für die Spieler*innen fast 100%.

Prozesskostenfinanzierer & Prozesskostenhilfe

Im Fall "Pokerstars Geld zurück" greift in der Regel leider keine Rechtsschutzversicherung. Die “Allgemeinen Bedingungen für die Rechts­schutz­versicherung”, die der Gesamt­verband der Deutschen Versicher­ungs­wirt­schaft e.V. GDV seinen Mitgliedern als Muster zur Verfügung stellt, schließt dies aus. Daher arbeiten wir mit einem Prozess­kosten­finanzierer zusammen. Der Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, auch im Fall des Unterliegens. Im Gegenzug erhält dieser bei erfolgreicher Rückforderung anteilig ein Erfolgshonorar. Für den Spieler besteht in diesem Fall kein Kostenrisiko. Sollte das Verfahren scheitern, tragen Sie keine Kosten.

Grundsätzlich besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, die Ansprüche im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu verfolgen. In diesem Fall übernimmt der Staat die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, nicht aber die gegnerischen Kosten für den Fall des Unterliegens.

Das Wichtigste nochmal zusammengefasst

  • Online Glücks­spiel war bis zum 1.7.2021 in Deutschland fast immer illegal. Aber auch seit dem 1.7.2021 bieten viele Online Casinos ihren Dienst immer noch ohne gültige Lizenz an.
  • Spieler können Anspruch auf den in den letzten 10 Jahren entstandenen Verlust erheben.
  • Als Privatperson ist die richtige Antragsstellung und gerichtliche Begründung oftmals schwierig, weshalb die Einschaltung eines kompetenten Rechtsanwalts bei der Geltendmachung der Rückforderungsansprüche oftmals sinnvoll ist. Auch besteht die Möglichkeit der Geltendmachung der Ansprüche im Rahmen von Prozesskostenhilfe, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
  • Mit einem Prozess­kosten­finanzierer tragen Kläger*innen keinerlei Kostenrisiko.

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